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BVerfG: Die Pflicht zum Unterstützerunterschriften sammeln bleibt!

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Kleine und neue Parteien, die bisher nicht mit mindestens fünf Abgeordneten im Bundestag oder einem Landtag sitzen, müssen für die Zulassung ihrer Kreiswahlvorschläge einige hundert und für die Landeslisten bis zu 2000 Unterschriften sammeln. Davon ist auch dieBasis betroffen.

Insbesondere die nun vorgezogene Bundestagswahl stellt diese Parteien vor enorme Herausforderungen. Die Bemühungen der Partei dieBasis über den Bundeskanzler, die Abgeordneten, die Präsidentin des Bundestages und die Innenministerin zur Reduzierung der erforderlichen Unterschriften scheiterten. In vereinzelten Rückmeldungen von Abgeordneten (z.B. SPD) wurde die Ansicht vertreten, dass die Zeit durchaus ausreichend sei.

Eine Klage von 2023 sowie der Eilantrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) scheiterte jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Chancengleichheit der Parteien soll durch die Regelung nicht verletzt werden. Quelle: https://www.n-tv.de/…/Bundesverfassungsgericht-urteilt…

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Wie denkst du darüber?

dieBasis verlangt ein faires Wahlrecht ein, das allen Parteien gleiche Chancen bei Wahlen ermöglicht und die demokratische Teilhabe erleichtert.

💡BTW 2025: JETZT Unterstützer werden: Wir brauchen Deine Unterschrift!
https://diebasis-sachsen.de/2024/12/unterstuetzerunterschrift-bundestagswahl-2025/