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Beschwerde über die Zulassung von Dirk Hilbert zur Oberbürgermeisterwahl Dresden

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Sehr geehrter Herr Sosnowski,

mit großer Irritation sehen wir die Zulassung des Kandidaten Dirk Hilbert zur Wahl des Oberbürgermeisters in unserer Landeshauptstadt. Wir legen hiermit in aller Form Beschwerde zur Zulassung ein.

Begründung Die Entscheidung eines Gemeindewahlausschusses, zur Zulassung eines Kandidaten, bedingt gewisser Formalien, an die sich jeder zu halten hat. Rathäuser, Gemeinden, Landes- und Bundeswahlleiter bieten dafür kompetente Hilfe zur Erstellung der notwendigen Wahlvorschläge und tun dies immer mit viel Geduld und Engagement, wofür wir einen herzlichen Dank aussprechen möchten. Nun wurden bei einem amtierenden Bürgermeister, durch die Landesdirektion, Formfehler bestätigt, aber als irrelevant eingestuft.
Damit stellen sich Fragen: Was ist das für ein Zeichen? Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Sind die Formalien nur noch Empfehlungen?

Anführen möchten wir beispielhafte Entscheidungen und Handlungsweisen, welche in Dresden, Sachsen und anderen Bundesländern überarbeitungswürdig sein dürften:

  1. Beispiel Dresden:
    Zur aktuellen OB-Wahl in Dresden wurden drei Wahlvorschläge abgelehnt aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften. Bei diesen waren Formfehler gegenüber dem Kommunalwahlgesetz dann doch relevant?
  2. Beispiel Sachsen:
    Jeder Kandidat hat das Recht, sich in seinem Wahlkreis vorzustellen. Auf Nachfragen zu Veranstaltungen teilten Veranstalter, wie die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung mit, dass grundsätzlich nur Kandidaten aus den großen Parteien eingeladen werden. Prinzipiell stehe es den anderen Kandidaten frei sich vorzustellen, aber eben nicht auf der Bühne und eine konkrete Einladung erhalten sie auch nicht. Dies ist bereits wettbewerbsverzerrend, da so den Bürgern suggeriert wird, dass es keine anderen Parteien oder parteilose Kandidaten gäbe. Das ist sehr schade, stehen doch den Veranstaltern die Kandidatenlisten zur Verfügung und somit die Kontaktmöglichkeit.
  3. Beispiel Berlin:
    Bei der Einreichung der Landesliste der Partei dieBasis in Berlin, zur Bundestagswahl 2021, wurde eine fehlende Unterschrift festgestellt, welche am selben Abend nachgeholt wurde, aber damit 47 Minuten nach der offiziellen Einreichungsfrist erfolgt ist. Aufgrund dieses „Formfehlers“ wurde diese Landesliste nicht zugelassen. Das ist zweierlei Maß in reinster Form.

Umso mehr hat die Zulassung eines langjährigen und Politik erprobten Kandidaten, trotz nachgewiesener Formfehler, einen faden Beigeschmack, sollte er doch die Regeln besser kennen und als Vorbild darauf achten.

Regina Kraushaar (Präsidentin der Landesdirektion) hat sich im mdr in einem Interview zur OB-Wahl geäußert: „Das Wesen des demokratischen Wahlrechts sei es, am besten aus einem breiten Spektrum von Kandidatinnen und Kandidaten auswählen zu können. Die Zurückweisung eines Vorschlages würde diesem Grundsatz zuwiderlaufen.“ Gerade auch aufgrund dieser Aussage, stellt sich die Frage der Wettbewerbsverzerrung und Ungleichbehandlung von Kandidaten.

Im Gedenken an Freiheit, Machtbegrenzung und den respektvollen Umgang mit anderen Kandidaten, fordern wir die Überprüfung der Entscheidung der Zulassung des Kandidaten Dirk Hilbert.

Des Weiteren fordern wir eine transparente Gleichbehandlung der Kandidaten, mit gemeinsamen Vorstellungen, gleichem Rederecht und gleichen Möglichkeiten der Vorstellung der Kandidaten in Dresdener Medien. Wir sind bunt und Dresden darf hier eine transparente Vorreiter- und Vorbildrolle
einnehmen!