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Stellungnahme zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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dieBasis sieht das Infektionsschutzgesetz in seiner ursprünglichen Fassung vom 20. Juli 2000 nicht nur für vollkommen ausreichend an. Gerade die Verpflichtung zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit anhand der Vorgaben nach Robert Koch Statuten (vor Änderung in 2020) ist ein wesentlicher Punkt. Damit lässt sich die Balance zwischen dem im Grundrecht verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit und den zum gesundheitlichen Schutz notwendigen Einschränkungen bewahren.

Die dritte Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die der Regierung die extreme Beschneidung der Persönlichkeitsrechte aller einräumt, sieht keine Kontrolle durch parlamentarischen Organe vor. Daher fordert dieBasis sowohl die Rückkehr zu dem im Grundgesetz verankerten Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000, als auch die Vermeidung jeglichen Machtmissbrauchs.

vlcsnap 2020 07 24 16h53m19s532

„Eine freiheitliche Gesellschaft kann es nur geben, wenn Macht und Macht-Strukturen begrenzt und kontrolliert werden,“ so der Vorsitzende Frank Roedel von dieBasis.