Bürgerbeteiligung – Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen geplant
Die sächsische Verfassung gibt den Bürgern das Recht, per Volksantrag eigene Gesetzesvorlagen auf Landesebene in das sächsische Parlament einzubringen. Hierzu enthält die Verfassung die Artikel 70 bis 76, in denen der Rahmen für Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid festgelegt wird. Für einen Volksantrag werden die Unterschriften von 40.000 …