Am 1. Oktober 2025 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig öffentlich die Frage verhandelt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) die in der Bevölkerung vorhandene Meinungsvielfalt in seinen Berichten überhaupt abbildet und damit seiner Pflicht aus dem Medienstaatsvertrag nachkommt. Die Beispiele dafür, dass der ÖRR regelmäßig gegen seine …












