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Streitschlichter für dieBasis

Katrin Schulze

Das Schiedsgericht

von Katrin Schulze

Das auf dem Bundesparteitag im Dezember 2021 gewählte Bundesschiedsgericht der Basis hat sich im Februar zum ersten Mal getroffen. Das Treffen diente vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen.

Wer ist eigentlich das Bundesschiedsgericht und wieso lernen die sich gerade erst kennen und berichten nicht von der vielen Arbeit, die bei all dem Streit um den Bundesparteitag doch wahrnehmbar ist?

Letzteres ist eigentlich sehr einfach zu beantworten. Zum einen ist erst durch die Mitgliederinformation vom 7. Februar 2022 offiziell und abschließend die Wahl bestätigt worden. Das hätte uns möglicherweise nicht mal abgehalten. Zum anderen, und das hat tatsächlich jede Aktivität verhindert, gab es diesen Ärger um die IT. Als ein Postfach für das Bundesschiedsgericht eingerichtet war, war auch gleich wieder für uns der Zugang blockiert. Das Problem ist noch nicht gelöst, könnte es aber jeden Moment sein.

Wer ist nun eigentlich das Bundesschiedsgericht?

Nein, wir sind keine sieben Mitglieder. Das Gericht besteht laut § 5 unserer Schiedsordnung aus einem Präsidenten, zwei Beisitzern und vier stellvertretenden Beisitzern. Stellvertreter kommen aber nur ersatzweise zum Zuge, das heißt, das Gericht tagt mit einer Besetzung von drei Personen. In erster Linie sind das nach den Wahlergebnissen vom Bundesparteitag Martin Schwab, Katrin Schulze und Marc Klamann. In dieser Runde haben wir uns getroffen und werden uns voraussichtlich auch künftig zusammenfinden. Es hat keinen Sinn, immer auch die stellvertretenden Beisitzer einzubeziehen. Das machen die normalen Gerichte ja auch nicht.

Was hat das Bundesschiedsgericht zu tun?

Auch diese Frage höre ich oft oder ich bemerke, dass darüber ganz merkwürdige Auffassungen kursieren. Ein Gericht ist schon mal keine Rechtsabteilung, die irgendwelche Sachverhalte prüft und gutachterliche Stellungnahmen abgibt. Vor ein Gericht zieht man mit einem Sachverhalt, einer bestimmten Rechtsauffassung und einem konkreten Anliegen. Man sagt, was man will, von wem man es will und wer man eigentlich ist bzw. wen man vertritt. Das klingt banal, ist aber offensichtlich keine Selbstverständlichkeit.

Es sollte auch klar sein, dass ein Bundesschiedsgericht nur eine letzte Instanz sein kann. Wenn man also in der Partei irgendetwas will, dann führt einen der Weg eigentlich erst zum Landes- oder Bundesvorstand oder auch zu einem Landesparteigericht. Das haben zwar nicht alle Bundesländer, aber üblicherweise ist in so einem Fall ein Landesschiedsgericht in einem anderen Bundesland zuständig. Das ist auch im Sinne der Mitglieder, denen sonst eine Instanz verloren ginge.

Da das Bundesschiedsgericht erst am Ende bereits fortgeschrittener Verfahren stehen kann und nur ganz ausnahmsweise erstinstanzlich zuständig ist, sollte auch niemand erwarten, dass nun plötzlich massenhaft Arbeit ansteht. Zum Thema Zuständigkeiten empfiehlt sich die Lektüre der §§ 24 bis 26 der Satzung und der §§ 9 und 10 der Schiedsordnung. Im Detail würde das hier zu weit führen, aber besonders sei auf § 25 und § 26, jeweils Absatz 1 Satz 2, hingewiesen. Demnach ist bei Streitigkeiten dem Gang zum Gericht generell der Versuch einer gütlichen Einigung vorangestellt. Es ist also in unserer Partei nicht so, dass man eben mal schnell einen Richter entscheiden lassen oder auch nur mit dem Gericht drohen kann. Umgekehrt kann auch das Gericht nicht einfach entscheiden, wenn es nicht den gescheiterten Versuch einer Mediation vorfindet. Doch es sollte nun nicht der Eindruck aufkommen, das Gericht sei völlig überflüssig. Es kommt der Moment, wo eine gütliche Einigung wirklich scheitert und man froh ist, wenn die parteiinternen Streitigkeiten nicht in der Öffentlichkeit der normalen Gerichtsbarkeit ausgetragen werden müssen. Außerdem kommen unsere Mitglieder durchaus nicht immer selber darauf, zunächst den Weg der gütlichen Einigung zu gehen. Dann kommt dem Gericht die wichtige Funktion zu als Wegweiser und zugleich als Schranke, die vor weiterer Streiteskalation bewahren kann.

Wie wird das Gericht arbeiten?

Richtiges Arbeiten, also miteinander diskutieren, beraten usw. erfordert reales Miteinander. Soweit irgendwie möglich wollen wir uns treffen. Einen festen Ort wird es zumindest vorläufig nicht geben. Je nachdem wie es sich anbietet suchen wir uns etwas, wo der Aufwand möglichst gering ist. Das kann bedeuten, den Streitparteien auch mal an den Bodensee oder an die Nordseeküste entgegen zu kommen. Falls jetzt Neid aufkommen sollte, so gibt es ein gutes Mittel, die vermeintlichen Vergnügungsreisen zu verhindern: Streitet euch nicht oder klärt es dann wenigstens untereinander. Soweit es geht, werden wir auch online tagen, bevor jemand hunderte Kilometer durch Deutschland fahren muss. Wie sich die Arbeit ansonsten darstellt, werden Zeit und Routine zeigen.

Katrin Schulze über sich

Unser Mitglied im Bezirksverband Ostsachsen Katrin Schulze wurde auf dem Bundesparteitag im Dezember 2021 zur stellvertretenden Präsidentin des Bundesschiedsgerichts der Basisdemokratischen Partei Deutschland gewählt. Wir haben sie gebeten, sich hier noch einmal persönlich vorzustellen:

Die für das Amt nötige juristische Ausbildung habe ich in Dresden absolviert. Ab 2003 habe ich als selbständige Rechtsanwältin in meiner Heimatstadt Freital gearbeitet. Ich führte auch einige rechtliche Betreuungen, war Verfahrenspfleger im Betreuungsrecht, Verfahrensbeistand für Kinder und Mediator. Doch immer mehr frustrierte mich, was ich als „Organ der Rechtspflege“ erlebte. Anfang 2019 schrieb ich ein paar Bewerbungen, um dem Schicksal eine Chance zu geben. Es kam eine Zusage von der Hochschule der Sächsischen Polizei. Befristet für zwei Jahre ging ich nach Rothenburg an die Neiße. Zur Zeit mache ich eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, baue damit meine schon vorhandenen Fähigkeiten aus und will in den nächsten Monaten wieder in die Selbständigkeit zurück.

In der Politik habe ich auch schon einige Erfahrungen gesammelt. 1989 erlebte ich als Teenager mit vielen anderen als völligen Umbruch in allen vertrauten Facetten. Sobald es für kleine Mädchen nicht mehr allzu gefährlich war, stand ich mit auf der Straße. Dann entstand die DSU (Deutsche Soziale Union), mein Vater engagierte sich im Bestreben, etwas Neues aufzubauen und ich war mit dabei. Unterwanderung durch Stasis sowie Diffamierung durch die westlichen Medien und Parteien waren damals ein Problem und kommen uns heute schon wieder allzu vertraut vor. Doch so schlimm können wir nicht gewesen sein, denn die CDU übernahm den Mitgliederbestand der Partei, von der sie sich zuvor so sehr distanziert hatte. 1999 kam ich auf die Kandidatenliste der CDU und von dort in den Stadtrat von Freital, wo ich vier Jahre auch Fraktionsvorsitzende war. Schon lange zuvor entschied ich, bei der Kommunalwahl 2019 nicht mehr anzutreten. Eigentlich hätte ich mit einem Parteiaustritt gleich richtig reinen Tisch machen wollen, aber das war dann mit Blick auf meine Probezeit doch etwas riskant. Doch im Mai 2020 war das Maß voll und ich zog die längst überfälligen Konsequenzen.

Auf der Suche nach Gleichgesinnten kam ich im Sommer 2021 zur Basis und bin seit Oktober Mitglied. Im Vorfeld des Bundesparteitages war auch immer wieder die Rede vom Bundesschiedsgericht. Als ich sah, dass dafür zwei Leute mit der Befähigung zum Richteramt gebraucht wurden, aber sich noch niemand zur Verfügung stellte, sah ich darin für mich schlicht den Platz, auf dem ich meinen Beitrag leisten kann. Zudem habe ich einige parteigerichtliche Erfahrungen und so passte es für mich ganz gut. Für viele Mitglieder, die mir ihre Stimme gegeben haben, passte es offenbar auch und für deren Vertrauensvorschuss möchte ich mich an dieser Stelle sehr bedanken.

Bild und Text: Katrin Schulze