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Offener Brief an Burkhard Jung

Offener Brief an Burkhard Jung

Offener Brief an Burkhard Jung
(Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und hier in seiner Funktion als Präsident vom Deutschen Städtetag angesprochen, seit 18.11.2021 Vize-Präsident)

„Wir müssen alles tun, um noch mehr Menschen fürs Impfen zu motivieren und die Impfquote zu steigern“ – dieses Statement auf der Internetseite des Deutschen Städtetags ist frappierend. Eine nähere Betrachtung ist angezeigt und notwendig. Was heißt „Wir müssen alles tun…“ im Kontext der massiven staatlichen Eingriffe in die freiheitliche Ordnung unserer Republik, welche wir seit Beginn der Corona-Krise erfahren haben? Sehr geehrter Herr Burkhard Jung, erklären Sie sich bitte.

Ihre Ausführungen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wirken einer freien Gesellschaft diametral entgegen und sind meines Erachtens grundgesetzfeindlich. Grundrechte und Menschenrechte sind unabdingbar, unverhandelbar und müssen besonders in Krisenzeiten geachtet werden. An dieser Stelle ist ein „Müssen“ geboten, denn es handelt sich hier um Freiheitsrechte sowie um Abwehrrechte zur Erhaltung der persönlichen Autonomie, sprich Selbstbestimmung. Bitte rufen Sie sich als Sozialdemokrat Artikel 2 des Grundgesetzes in Erinnerung: „(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wie weit sind Sie bereit zu gehen und wie weit sind Sie bereits gegangen, um Ihr „Müssen“ umzusetzen?

Ihre Forderung zur Ausweitung der sogenannten 2G-Regelung und die Aussage, dieses „…schafft mehr Sicherheit und Normalität“, sind erschreckend. Die Ausgrenzung von gesunden Menschen und deren Stigmatisierung zu Gefährdern als Normalität zu bezeichnen, lässt ein groteskes Menschenbild vermuten. Die geforderten Freiheitseinschränkungen sind zudem unverhältnismäßig, beruhen auf purer Willkür, denn sie fußen auf keiner wissenschaftlichen Grundlage. Zumindest auf keiner belastbaren!

Im Rechtsgutachten des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, welches im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde, wird in einer Zusammenfassung folgendes ausgeführt: „Soweit der Staat die 2G- und 3G-Regeln damit rechtfertigen will, dass sie der Minimierung der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle dienten, geht es nicht um Gefahrenabwehr, sondern um Optimierung des Gesundheitsschutzes im Sinne einer Risikovorsorge. Zu diesem Zweck darf nicht die Freiheit von Menschen eingeschränkt werden, die für diese Risken nicht verantwortlich sind. Die Freiheit ist dem Einzelnen nach dem Grundgesetz kraft seiner Menschenwürde garantiert. Er erhält sie nicht erst dann von der Obrigkeit zugeteilt, wenn er beweisen kann, dass er vom Staat definierte Kriterien für seine Ungefährlichkeit erfüllt.“

Das Rechtsgutachten umfasst 111 Seiten und ist unter folgendem Link zu finden:
https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2021/10/Gutachten-Die-Verfassungswidrigkeit-des-indirekten-Corona-Impfzwangs.pdf

Eine Impfpflicht durch die Hintertür ist perfide und menschenunwürdig. Auch im Anspruch einer evidenzbasierten Medizin zeigt sich die Impfung gegen Covid-19 als fragwürdig, da die Wirksamkeit der Vakzine hinter den Verheißungen zurückgeblieben ist. Die Risiken und Langzeitfolgen sind weiterhin unabsehbar und können auch mittels bloßer Behauptungen nicht negiert werden. Nun wird schon eine dritte Impfung – kurz nach Einführung der Impfkampagne – empfohlen, was den schlechten Wirkungsgrad dieser mRNA-Impfung verdeutlicht.

Ebenso perfide ist die Abwälzung der Zwangsmaßnahmen auf die gewerbetreibenden Unternehmen. Nach der verheerenden Lockdown-Politik der Regierungen in Bund und Ländern, den Nudging-Strategien, dem schrittweisen Verschieben von Grenzen der Output-Legitimation politischen Handelns, werden nun Restaurants, Hotellerie, Veranstaltungsbranche, Diskotheken, Clubs, Ladengeschäfte usw. dazu genötigt, als Erfüllungsgehilfen in einer Willkürpolitik zu dienen.

Der von Ihnen eingeschlagene und unterstützte Weg führt zu weiterer Spaltung unserer Gesellschaft. Ganze Familien und Belegschaften in Unternehmen werden entzweit. Dies schadet unserem Gemeinwohl und unserer Ökonomie. 2G-Regeln greifen in das Recht auf Arbeit und in den Kündigungsschutz ein. Wo soll diese Entwicklung hinführen?
Die Apartheidpolitik ist sofort zu stoppen.

Als Person des öffentlichen Lebens und politscher Amtsinhaber sind Sie in der besonderen Verantwortung, Ihre Entscheidungen und Handlungen einer sorgfältigen Gewissensprüfung zu unterziehen. Herr Burkhard Jung, kehren Sie zurück auf den Boden unseres Grundgesetzes! Treten Sie ein für Rechtstaatlichkeit und Gewaltenteilung! Fordern Sie, anstatt 2G-Regeln im öffentlichen Raum, den wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs! Sich dem Debattenraum zu verschließen ist undemokratisch! Stellen Sie sich gegen Ausgrenzung und Apartheid!

Kerry Charles Cherki
dieBasis Direktkandidat zur Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis 152, Leipzig I
Stellvertretender Vorsitzender im Bezirksverband Nordsachsen

Günter Brötzmann
Vorstand im dieBasis Landesverband, Unternehmer

Dr. Christoph Heinritz-Bechtel
dieBasis Direktkandidat zur Bundestagswahl 2021 im Wahlkreis 165, Zwickau, Arzt