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Stellungnahme zum Masernschutzgesetz

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dieBasis Sachsen fordert die sofortige Aufhebung des Masernschutzgesetzes! Es greift unverhältnismäßig schwer in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs.2 Satz 1GG) ein und verstößt somit gegen unser Grundgesetz. Ein Impfentscheidung sollte stets frei ergehen!

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Image by Cole May from Pixabay

Unter der Federführung von Jens Spahn (ehemaliger Gesundheitsminister bis 2021 im Kabinett Merkel) wurde am 10. Februar 2020 das Masernschutzgesetz beschlossen.

Zur Begründung verkündete Jens Spahn:

  1. ein Ansteigen der Masernfälle
  2. eine impfmüde Bevölkerung
  3. insbesonder Kinder würden mehr erkranken.

Alle drei Aussagen lassen sich bis heute nicht belegen. [1]1

Die Übergangsfristen sind ausgelaufen, das heißt ,das Gesetzt ist fest. Mehrere Verfassungsbeschwerden sind ablehnend beschieden worden und auch derzeit laufende Verfassungsklagen haben wahrscheinlich nur wenig Aussicht auf Erfolg. Die Eilverfahren wurden allesamt abgelehnt.

Von daher kann dieses Problem nur politisch gelöst werden!

Durch das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 werden, mit Wirkung vom 1. März 2020, die nach dem 31.Dezember 1970 geborenen Personen, die in bestimmten Einrichtungen betreut werden oder arbeiten,  zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes, einer Immunität gegen Masern oder einer medizinischen Kontraindikation verpflichtet.[2]2

Damit greift dieses Gesetz in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ein. [1]3

Hinzu kommt, dass ein einzelner Impfstoff gegen Masern in Deutschland nicht zugelassen ist. In Deutschland verfügbar sind nur die Kombinationsimpfstoffe Masern/ Mumps/ Rötel oder Masern/ Mumps/ Röteln/ Varizellen.

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Image by Alexa from Pixabay

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, das in der Natur eine gleichzeitige Erkrankung von Masern/ Mumps/ Röteln oder von Masern/ Mumps/ Röteln/ Varizellen nicht vorkommt! Ein Problem was viele Kombinationsimpfstoffe haben, worüber jedoch kaum geredet, geschweige den geforscht wird.

Wie bei jeder Impfung , kann es auch bei der Masernimpfung (MMR/V) zu unerwünschten Nebenwirkungen und Impfschäden kommen.

Dazu schreibt Frau Beate Bahner in ihrer Verfassungsbeschwerde 2021:
Niemand hat genaue Zahlen darüber, wie viele Impfschäden es wirklich gibt. Wie etwa das Fachmagazin „Impf-Report“ berichtete, werden in Deutschland jedes Jahr im Schnitt rund 130 Impfkomplikationen nach einer Masernimpfung gemeldet, darunter vier Meldungen mit bleibenden Schäden und ein Todesfall.“[1]4

Eine durchgemachte Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität, ohne die Notwendigkeit eines nochmaligen Kontaktes mit Masernviren. [2]5 Masern gehört zu den üblichen Kinderkrankheiten.

Was passiert bei einer Masernerkrankung? Der Kontakt zu einem Masernkranken führt in 95% aller Fälle zu einer Infektion (Ansteckung) und damit zur Erkrankung. Das Masernvirus ist also besonders ansteckend.

Dies bedeutet auch, daß die Durchseuchung der Bevölkerung spätestens bis zum 10. Lebensjahr abgeschlossen ist (entweder geimpft oder erkrankt). [1]6

Der Beginn der Erkrankung ist gekennzeichnet durch Husten, Schnupfen, Heiserkeit und leicht erhöhte Temperatur. Das Schwierige an der Masernerkrankung sind hohe Fieberanstiege (bis 40 °C) die folgen, mit Einsetzen einer Hautbildveränderung, dem sogenannten Masern-Exanthem.  Zudem gibt es mögliche Komplikationen der Masernerkrankung, wie eine postinfektiöse Enzephalitis, die im Falle ihres Eintretens schwerwiegende Folgen haben kann, bis zum Tod. Der große Teil der Masernerkrankungen bleibt jeoch ohne Folgeschäden. Erst recht wenn den kleinen Patienten ein gute Pflege am Krankenbett zukommt, vorzugsweise durch die Eltern, zusätzlich zu einer entsprechend guten medikamentösen Therapie.Masernerkrankungen sind heutzutage gut zu behandeln. Zum Einen ist die Erkrankung relativ gut erforscht und beschrieben, so daß jeder Mediziner gut geschult sein sollte diesbezüglich. Zum anderen haben wir sehr gute hygienische Verhältnisse, unsere Kinder sind in der Regel gut ernährt – sie  müssen keinen Hunger leiden – und auch die sozialen Umfelder können als stabil beschrieben werden, im Gegensatz zu Regionen wo Krieg, Hunger oder Naturkatastrophen herrschen, welche nachweislich zu einem Anstieg von Infektionskrankheiten – so auch Masern – führen können. Zudem können wir in Deutschland auf eine breite Palette an naturheilkundlichen (alternativmedizinschen und komplementärmedizinischen), so auch homöopathischen, Behandlungsmethoden schauen. Diese haben in Deutschland übrigens seit vielen Jahrhunderten Tradition bzw. Erfahrungsschatz.

Laut RKI steigen die Masernfälle seit zwei Jahren an. [1]7 Jedoch auf einem niedrigeren Niveau als vor der Corona Pandemie. Laut RKI haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie sich auch positiv auf die Maserfälle ausgewirkt.

So wurden in den Jahren 2020 bis 2022 76,8 und 15 Fälle an der RKI gemeldet.

2022 wurden 84,3 Millionen Einwohner in Deutschland gezählt. 2023 wurden 84,67 Millionen Einwohner in Deutschland gezählt.[2]8 Das bedeutet daß die Masernfallzahl 2023 bei 0,000093 % liegt. Ist dafür eine Impfpflicht/ ein Impfzwang gerechtfertigt? Oder geht es hierbei nicht doch um Interessen einer gigantischen Pharmaindustrie?

Im Jahr 2023 wurden 79 Fälle gemeldet. Von diesen 79 Fällen waren 28 Fälle importiert aus dem (vorwiegend osteuropäischen) Ausland.

Dabei wird von einem schnellen Abbruch der Infektionsketten geschrieben, die darauf zurückgeführt werden, daß die Immunität der Bevölkerung als sehr hoch gilt. Das heißt die Erkrankung hat sich so gut wie nicht ausgebreitet.

Im ersten Quartal 2024 sind in Sachsen 14 Fälle gemeldet worden. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1- 8 Fällen.[3]9

Die Masernfälle traten sowohl bei ungeimpften Menschen auf, als auch bei Geimpften.

Laut statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen liegt die Impfquote bei Kindern die in die Schule kommen zwischen 94,5 % und 96,5 % (und mehr).[4]10

Betrachten wir kurz die Seite der Pharmaindustrie.Das Patent der Masern/ Mumps/ Röteln Kombinationsimpfstoffes liegt bei der Firma Sanofi Pasteur MSD[5]11. Eine Firma die sich 1994 gegründet hat, die sich allerdings 2016 aufgelöst haben und nun als zwei eigenständige Firmen – eine Französische und eine Amerikanische exsitieren[6]12.

Eine vorherige Variante des MMR Impfstoffes war seit den 70iger Jahren im Umlauf.

Machen wir ein kleines Gedankenspiel.
 In Sachsen gibt es jährlich ca. 35 000 Schulanfänger[1]13.

In der Shop Apotheke kostet die MMR-vaxPro mit unverbindlicher Preisempfehlung 49,12 Euro. Für Zuzahler nur 5 Euro.[2]14 Den Rest bezahlt hier die Krankenkasse.

Gehen wir davon aus, daß wir bei den Schulanfängern in Sachsen im Schnitt die  Impfquote bei 95 % liegt, haben wir 33 250 Schulanfänger die vollständig geimpft sind. Rechnen wir nun 33 250 Schulanfänger mit 2 Impfungen à 49,12 Euro kommen wir auf einen Betrag, den allein diese Impfungs in Sachsen umsetzt auf 3 266 480 Euro, nur was die Schulanfänger betrifft. Zugegebener Maßen gibt es drei Firmen die Masern in Form eines Kombinationsimpfstoffes halten und zudem gibt es Zwischenhändler, wie die Apotheken, jedoch ist der Gewinn  gigantisch, besonders wenn er auf Bundesebene betrachtet wird und auf die Gesamtzahl der Schüler, Pädagogen und Mitarbeiter im Gesundheitsbereich.

Im September 2023 entschied das Oberverwaltunggericht München dass ein Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft bei Schulkindern im Rahmen der Masern-Impfnachweispflicht rechtswidrig sind. Für Eltern von Schulkindern in Bayern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen wollen, eine sehr gute Nachricht. [3]15 

In Sachsen dagegen hat es im Jahr 2023 hunderte Bußgeldbescheide und mehrere Betretungsverbote gegeben[4]16. Es gab Betretungsverbote von KiTas und Hort. Da die Schulpflicht überwiegt gibt es derzeit keine Betretungsverbote an sächsischen Schulen. Jedoch wurden laut MDR Bußgelder verhängt:

„Doch melden die Schulen ungeimpfte Kinder an die Gesundheitsämter, können die Bußgelder gegen die Eltern verhängen. Das seien bis zu zu 2.500 Euro. In Sachsen fallen sie aber meist geringer aus. Einige Beispiele:

  • Das Landratsamt Bautzen hat bei 300 verhängten Bußgeldern im vorigen Jahr Beträge zwischen 50 und 200 Euro verlangt.
  • Das Landratsamt Pirna sprach von 250 Euro bei je 79 Bußgeldern im Jahr 2023.
  • Im Landkreis Zwickau wurden voriges Jahr 254 Verfahren eingeleitet.
  • Der Vogtlandkreis hat bisher keine Bußgelder verhängt. Eine Begründung für diese Praxis nannte das Landratsamt auf Nachfrage nicht.“[5]17

Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes erfolgt in den verschiedenen Bundesländern also sehr unterschiedlich, von nicht, selten gar nicht bis zur Verhängung von Bußgeldern. Auf eine Anfrage im Bundestag zu diesem Thema antwortete die Regierung am 10.04.2024, dass ihr keine Information vorlägen. Die Umsetzung des Masernschutzgesetzes liege alleine in der Verantwortung und im Ermessen der Bundesländer. [6]18 Somit muss diese Problematik auch auf landespolitischer Ebene gelöst werden. Selbst in der DDR, wo es seit Beginn der 50iger Jahre Pflichtimpfungen für Kinder gab, konnten Eltern sich weigern, nach einem aufklärenden Gespräch mit dem Arzt, und nach einer geleisteten Unterschrift wurde diese Weigerung akzeptiert.[7]19


Quelle:

1 Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung https://individuelle-impfentscheidung.de/

2 Bahner Fachanwaltskanzlei heidelberg, Verfassungsbeschwerde gegen Masernschutzgesetz § 20 Abs. 8,9,10,13 ff IfSG, Az 49/2021

3 Art. 2 Abs.2 Satz 1GG: (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

4 Bahner Fachanwaltskanzlei heidelberg, Verfassungsbeschwerde gegen Masernschutzgesetz § 20 Abs. 8,9,10,13 ff IfSG, Az 49/2021

5 https://www.impf-info.de/die-impfungen/masern.html

6 Schweitzer Rudolf, Infektionskrankheiten mit Infektionsschutzgesetz, Die Heilpraktiker Akademie, Urban & Fischer Verlag,2011

7 Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin, 15, 11. April 2024

8 Statistisches Bundesamt – https://www.destatis.de/DE

9 Robert Koch Institut, Epidemiologisches Bulletin, 15, 11. April 2024

10 Schulaufnahmeuntersuchung Masern-Impfschutz im Schuljahr 2022/2023 Im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) – Stand April 2024

11 https://de.wikipedia.org/wiki/Sanofi_Pasteur_MSD

12 Wikipedia.de

13 https://www.statistik.sachsen.de/download/statistisch-betrachtet/broschur_statistik-sachsen_statistisch-betrachtet_schulen.pdf

14 https://www.shop-apotheke.com/arzneimittel/1849157/m-m-r-vaxpro.htm

15 https://tkp.at/2023/09/25/urteil-bayrischer-verwaltungsgerichtshof-geldstrafe-bei-fehlendem-masern-impfnachweis-rechtswidrig/

16 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/masern-kinder-impfen-impfgegner-strafen-anzeigen-100.html

17 https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/masern-kinder-impfen-impfgegner-strafen-anzeigen-100.html

18 https://dserver.bundestag.de/btd/20/110/2011038.pdf S.64

19 „Sozialismus ist die beste Prophylaxe“ Das Gesundheitswesen der Deutschen Demokratischen Republik, Internationale Forschungsstelle DDR, Studies on the DDR, Tricontinental, Institute for Soial Research, 2022.