Die AOK vermeldet (MDR 03.01.2025), dass ungefähr 2% der Versicherten der ePa widersprochen haben. Das wären lediglich 540 000 von 27 Mio. „Dass anonym irgendwelche Dinge jetzt abgefragt werden können, die in dieser Patientenakte gespeichert werden, und niemand nachvollziehen kann, wer auf diese Daten zugreifen kann bis zum Jahr 2030. Das finde ich schon einen ziemlichen Hammer.“ warnt der Jurist und Informatiker Martin Weigele auf den NachDenkSeiten.
Im Januar 2021 stellten die Gesundheitskassen ihren Versicherten eine ePa zur Verfügung. Der Zuspruch war gering. Nur 730 000 (1%) sprachen sich für eine Nutzung aus. Dann trat am 14.12.2023 das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) in Kraft. Dieses ermöglicht ein Opt Out Modell, soll heißen: die Einwilligung wird angenommen, wenn dieser nicht widersprochen wird.
In den unten angeführten Quellen kann man sich ausführlich zu den Zielen, Risiken, Hintergründen und Beteiligten informieren.
Zusammenfassend in etwa so:
- die Karte speichert nicht, sie ist Schlüssel zu den Daten, die auf einem unbekannten Server liegen
- im Notfall (zuhause, Straße) ist der digitale Zugriff nicht da, hier sind Zettel hilfreicher
- feingranuales Berechtigungsmanagment ist nicht möglich, der Zugriff auf Daten gilt für Alle (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Kassen) oder Keinen
Wir meinen, die Grundlage für jede Heilung ist Beziehung. Beziehung heißt, miteinander sprechen und in Kontakt treten. Keiner kann besser seine Einschränkungen schildern als der Betroffene.
Die Digitalisierung ist ein weiterer Schritt in die unbeseelte Medizin.
Für den schriftlichen Widerspruch bitte auf die Seite der zuständigen KK schauen oder hier:
https://widerspruch-epa.de
Weiterführende Informationen: