
Am 1. Oktober 2025 wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig öffentlich die Frage verhandelt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) die in der Bevölkerung vorhandene Meinungsvielfalt in seinen Berichten überhaupt abbildet und damit seiner Pflicht aus dem Medienstaatsvertrag nachkommt. Die Beispiele dafür, dass der ÖRR regelmäßig gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, sind seit Jahren für aufmerksame Beobachter offensichtlich. Ob die Richter die Beweise sehen wollen und welchen Schluss sie daraus ziehen, bleibt spannend! Die Fragen die sich unterdessen nicht nur Medienwissenschaftler stellen, sind tiefgreifender!
Ist ein (verpflichtender) Beitrag gerechtfertigt, wenn der Vertrag mangelhaft erfüllt wird?
Wie könnte man für eine Korrektur der Einseitigkeit sorgen?
Welche Systemfehler verhindern eine pflichtgemäße Erfüllung des Auftrages und eine gewünschte Korrektur?
Ist eine Reformierung realistisch oder „kann das weg“..?
Rechtsanwalt Johannes Heemann aus Dresden hat da eine klare Meinung!
