Am 01. Oktober 2025 ab 09:00 Uhr wurde im Bundeverwaltungsgericht in Leipzig über die Frage verhandelt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei der Aufgabe, Meinungsvielfalt zu gewährleisten, strukturell versagt und ob die Zahlung der Zwangsgebühren noch gerechtfertigt ist.
Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD ORF SRG hatte zu einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht aufgerufen. Mehrere Organisationen und Redner waren auf den Platz vor dem Bundesverwaltungsgericht erschienen. Auch unser Vorsitzender der Bundespartei dieBasis, Sven Lingreen, war extra angereist, um als Zuschauer an der Verhandlung teilzunehmen.
Der Andrang zum Sitzungssaal war enorm, trotzdem, dass die Sitzung um fast eine Stunde nach hinten verschoben worden war. Mit der Begründung, man wolle erst das Ende der vorherigen Verhandlung abwarten. Ein Großteil der Interessierten musste dennoch draußen bleiben, die zweihundert Plätze waren schnell gefüllt. Das traf auch uns. Wir, das sind Mitglieder von unserer Partei dieBasis aus dem BV Nordsachsen, aus dem KV Waldeck-Frankenberg, Hessen und vom Landesverband Hamburg. Alle hatten sich auf den Weg nach Leipzig gemacht, um die Aktivitäten der Bürgerinitiative Leuchtturm ARD zu unterstützen.
Michaele, eine unserer Kandidaten der letzten Europawahl, war vor Ort und hielt auf der Bühne eine erfrischende Rede, die die Zuhörer mit großen Applaus bedachten.
Wie uns nach dem Ende der Verhandlung von einem Zuhörer berichtet wurde, waren die Vertreter der Anklage gut aufgestellt und trugen sachlich fundierte Argumente vor. Die Beklagten (BR – respektive der ÖRR) sahen hingegen bei Argumentation und Gegenwehr blass aus.
Die Urteilsverkündung soll nach aktuellem Stand am 15.10.2025 um 14:00 Uhr erfolgen. Bis dahin dürfen wir gespannt sein und hoffen, dass es noch den einen oder anderen mutigen Richter in unserem Land gibt, der tatsächlich noch Recht spricht.
Karin Rauch
Schatzmeister BV Nordsachsen